Maximale Platznutzung
Unser Traum war eigentlich mal ein großes, weitläufiges Grundstück, mit viel Gartenfläche. Ein Teil davon vielleicht verwildert, mit Bäumen. Ein anderer Teil mit Beeten und selbst angepflanztem Gemüse und Kräutern.
In der Realität stellt man allerdings schnell fest, dass man für sowas entweder in Posemuckel bauen oder im Lotto gewinnen muss. Ersteres wäre gar nicht so übel, wenn es da passende Jobs geben würde. Zweiteres ist doch ziemlich unwahrscheinlich.
Gesetzliche Regelungen
Also, schnell in der wirklichen Welt angekommen, schraubt man seine Erwartungen etwas zurück und stellt fest, dass es in einem Ballungsgebiet vielleicht auch 500 Quadratmeter tun würden. Abhängig von der Lage des Grundstücks gibt es jetzt noch einiges zu beachten, z.B. den Bebauungsplan, falls es einen gibt. Der könnte sowas wie Abstand der Garage zur Straße oder die Anzahl der Vollgeschosse oder die Höhe des Zauns zur Straße regeln. Falls es keine gibt, gilt automatisch §34 BauGB. Dazu kommt in jedem Falle noch der Abstand zu Nachbargrundstücken, der eingehalten werden muss. Bei den meisten 1-geschossigen Einfamilienhäusern mit Dachgeschoss sind das (zumindest in NRW) mindestens 3 Meter. Diese abstandsflächen dürfen allerdings trotzdem bebaut werden, z.B. mit einer Garage, Carport oder Geräteschuppen. Ist das Nachbargrundstück ein öffentliches Grundstück, wie z.B. eine Straße, dann kann diese Abstandsfläche auch auf dem öffentlichen Grundstück liegen.
Das optimale Grundstück
Das Bild oben zeigt ein optimales Grundstück unter Berücksichtigung der Abstandsflächen zu allen Seiten. Angenommen, vorne links wäre die Straße, dann könnte man jeweils auf beiden Seiten des Hauses eine Garage oder einen Stellplatz einrichten. Direkt vor dem Haus wäre der Streifen vermutlich zu schmal.
Plant man nun noch eine ca. 3 Meter tiefe Terrasse hinter dem Haus, bleiben dahinter noch knapp 14 Meter für Wiese, Pool, etc. Das kann dann später noch genauer geplant werden.
Hausgröße und Keller
Da man selten ein optimales Grundstück finden wird (ausser man lebt auf dem Land), muss man wahrscheinlich zusätzlich an anderen Stellschrauben drehen. Ist das Grundstück schmal, muss ggf. auch das Haus schmaler werden. Ist man nach dem Bebauungsplan an nur ein Vollgeschoss gebunden, reduziert sich die maximal mögliche Grundfläche des Hauses erheblich.
Zum einen haben Fertighäuser meinst eine geringe Kniestockhöhe. Das ist im Dachgeschoss die Höhe, in der die Dachschräge auf die Aussenwände trifft. Das kann die nutzbare Wandfläche schonmal ordentlich reduzieren. Wer schonmal im Dachgeschoss gewohnt hat, weiss, wovon ich rede. Die meisten Anbieter, so auch Allkauf, bieten an, diese Kniestockhöhe zu erhöhen. Bis zu einer Höhe von 1,8m ist das in Ordnung und gar nicht mal so teuer. Darüber hinaus würde die Etage dann wieder als Vollgeschoss gelten.
Eine andere Option wäre ein Keller. Je nach Grundriss würde man so bis zu 100 Quadratmeter Fläche dazu bekommen. Das kann zum beispiel eine realistische Option sein, wenn man in Hanglage bauen will und dort z.B. eine Einliegerwohnung einplant. Das ist bei uns allerdings nicht der Fall und Hanglage möchten wir auch möglichst vermeiden. Daher käme für uns eine Teilunterkellerung in Frage, ein sogenannter Vorteilskeller bei Allkauf. Dieser ist etwa 30 Quadratmeter groß und bietet genug Platz für die Haus- und Heiztechnik und einige Lagermöglichkeiten. Der Keller kostet ca. 30.000€ und ist somit knapp halb so teuer wie eine Vollunterkellerung (Die geschätzten Preise beinhalten auch die Dämmung nach KfW55-Standard). Durch die Verlagerung des Hauswirtschafts- und -technikraums in den Keller, gewinnt man im Erdgeschoss natürlich zusätzlich Platz.
Letztlich muss man selbst für sich entscheiden, welche der Varianten man in Betracht zieht und welche nicht. Keine davon gibt es umsonst.
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